Seit Februar 2025 verlangt der AI Act von Unternehmen, die KI einsetzen, dass ihre Beschäftigten mit dieser Technologie umgehen können. Im Sommer 2026 hat die EU die Vorschrift entschärft, aber nicht gestrichen. Für Geschäftsführer ist das eine gute Gelegenheit, aus einer diffusen Pflicht ein handfestes Schulungsprogramm zu machen.
Was sich an Artikel 4 geändert hat
Artikel 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gilt nach Art. 113 seit dem 2. Februar 2025. In der ursprünglichen Fassung mussten Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um „nach besten Kräften“ sicherzustellen, dass ihr Personal über ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz verfügt. Betreiber ist dabei jedes Unternehmen, das ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt, also auch der Mittelständler mit einer Lizenz für einen KI-Assistenten.
Mit dem Digital Omnibus, der Verordnung (EU) 2026/1744, wurde Artikel 4 neu gefasst. Die Verordnung wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft. Nach aktueller Rechtslage (Stand: September 2026) müssen Anbieter und Betreiber nun Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und weiterer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Zu berücksichtigen sind weiterhin Vorkenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und der Einsatzkontext. Neu ist die Klarstellung, dass kein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantiert werden muss. Gleichzeitig verpflichtet ein neuer zweiter Absatz die Kommission und die Mitgliedstaaten, Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere, dabei zu unterstützen.
Juristisch ist das ein Wechsel von einer Erfolgs- zu einer Bemühenspflicht. Die Pflicht selbst bleibt bestehen. Einen Überblick über die übrigen Pflichten des Gesetzes gibt der SIGNO-Beitrag EU AI Act: Was seit August 2026 für Unternehmen gilt.
Warum das Thema nicht erledigt ist
Wer die Änderung als Entwarnung versteht, unterschätzt drei Punkte. Erstens ist die Aufsicht inzwischen angelaufen: Laut den Fragen und Antworten der EU-Kommission zur KI-Kompetenz sind nationale Marktüberwachungsbehörden für die Durchsetzung von Artikel 4 zuständig, die Aufsichtsregeln greifen seit August 2026. Zweitens verlangt Artikel 26 Abs. 2 von Betreibern von Hochrisiko-KI-Systemen weiterhin, die menschliche Aufsicht Personen zu übertragen, die über die „erforderliche Kompetenz, Ausbildung und Befugnis“ verfügen. Drittens betont die Bundesnetzagentur, dass fehlende KI-Kompetenz als Verletzung von Sorgfaltspflichten ausgelegt werden kann. Im Schadensfall ist ein dokumentiertes Schulungsprogramm damit auch ein Argument gegenüber Kunden, Versicherern und Gerichten.
Die Pflicht ist weicher geworden, die Verantwortung nicht. Wer nachweisen kann, dass er sein Team befähigt hat, steht im Ernstfall deutlich besser da.
Hinzu kommt der betriebswirtschaftliche Aspekt: Lizenzen für KI-Werkzeuge bringen wenig, wenn Mitarbeitende sie nicht sicher und produktiv einsetzen können.
Was Unternehmen jetzt tun sollten: ein schlanker Schulungsplan
Weder die Kommission noch die Bundesnetzagentur schreiben ein bestimmtes Format vor. Ein externes Zertifikat ist nicht erforderlich, ebenso wenig ein KI-Beauftragter. Die Kommission nennt als Orientierung ein allgemeines Verständnis von KI, die eigene Rolle als Anbieter oder Betreiber, die Risiken der eingesetzten Systeme sowie den Wissensstand der Beschäftigten. Die Bundesnetzagentur empfiehlt in ihrem Hinweispapier vier Grundsteine: Bedarfsermittlung, zugeschnittene Maßnahmen, regelmäßige Auffrischung und Dokumentation. Daraus lässt sich ein Plan in sechs Schritten ableiten:
- Zielgruppen festlegen. Zunächst erfassen, wer welche KI-Systeme nutzt. Typische Gruppen sind die Geschäftsführung, Fachanwender etwa in Vertrieb, Marketing oder Buchhaltung, IT und Datenschutz sowie Beschäftigte, die Hochrisiko-Systeme beaufsichtigen. Auch Freelancer und Dienstleister, die im Auftrag des Unternehmens mit KI arbeiten, fallen unter Artikel 4.
- Grundlagen vermitteln. Für alle ein kompaktes Basismodul: Wie funktionieren Sprachmodelle, was können sie, wo liegen ihre Grenzen? Dazu gehört das Wissen, dass generative KI plausibel klingende, aber falsche Antworten erzeugen kann. Die Kommission nennt dieses sogenannte Halluzinieren ausdrücklich als Risiko, über das Nutzer informiert werden sollten.
- Tool-spezifisch schulen. Die Grundlagen reichen nicht. Wer mit einem bestimmten Assistenten Angebote, Texte oder Auswertungen erstellt, braucht konkrete Anleitungen zu genau diesem Werkzeug und diesem Arbeitsablauf. Wie das im Alltag aussehen kann, zeigt der Beitrag KI im Vertrieb: Angebote in Minuten statt Stunden.
- Risiken und Datenschutz behandeln. Welche Daten dürfen in welche Werkzeuge eingegeben werden? Wie werden Ergebnisse geprüft, bevor sie das Haus verlassen? Wer entscheidet im Zweifel? Diese Regeln gehören in eine interne Richtlinie, die in der Schulung erklärt wird. Eine Vorlage bietet Die KI-Richtlinie fürs Unternehmen: Leitfaden mit Vorlage.
- Dokumentieren. Laut Kommission genügt eine interne Aufzeichnung der Schulungen und sonstigen Maßnahmen. Sinnvoll sind Datum, Inhalte, Teilnehmende, Format und die betroffenen KI-Systeme. Die Bundesnetzagentur rät ausdrücklich zu einer sorgfältigen Dokumentation, um die Erfüllung der Anforderungen jederzeit belegen zu können.
- Auffrischen. KI-Werkzeuge ändern sich schnell. Eine feste Wiederholung, etwa jährlich und zusätzlich bei jedem neuen Werkzeug oder einer wesentlichen Funktionsänderung, hält das Wissen aktuell. Neue Mitarbeitende sollten das Basismodul im Rahmen der Einarbeitung durchlaufen.
Beim Format gibt es viel Spielraum. Die Bundesnetzagentur nennt Selbstlernprogramme, Workshops und mehrstufige Fortbildungen, intern oder extern. Für kleine Teams kann ein zweistündiger Workshop mit anschließender Kurzanleitung pro Werkzeug ausreichen. Größere Organisationen kombinieren E-Learning für die Grundlagen mit Präsenzformaten für einzelne Abteilungen. Anregungen liefert außerdem die Sammlung von Praxisbeispielen, die die Kommission auf ihrer Website zur KI-Kompetenz bereitstellt.
Fazit
Der Digital Omnibus hat Artikel 4 entschärft: Unternehmen müssen kein bestimmtes Kompetenzniveau mehr garantieren, sondern die Entwicklung von KI-Kompetenz nachweisbar unterstützen. Das ist weniger eine Entlastung als eine Klarstellung. Wer seine Zielgruppen kennt, Grundlagen und Werkzeugwissen vermittelt, Risiken und Datenschutz verbindlich regelt, alles dokumentiert und regelmäßig auffrischt, erfüllt die Vorgabe mit überschaubarem Aufwand und holt gleichzeitig mehr aus seinen KI-Investitionen heraus. Für Betreiber von Hochrisiko-Systemen bleiben die Anforderungen an geschultes Aufsichtspersonal ohnehin bestehen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist die individuelle Prüfung durch qualifizierte Berater.
Quellen
- EUR-Lex – Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), konsolidierte Fassung vom 27.07.2026 – https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/2026-07-27/eng
- EUR-Lex – Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus on AI) – https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj/eng
- Europäische Kommission – AI Literacy – Questions & Answers – https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/ai-literacy-questions-answers
- Europäische Kommission – AI Act Service Desk, Artikel 26 – https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-26
- Bundesnetzagentur – KI-Kompetenz – https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/7_Kompetenz/artikel.html
- Bundesnetzagentur – Hinweispapier KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung (Juni 2025) – https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/_functions/Hinweispapier.pdf?__blob=publicationFile&v=2




