Irgendwann reicht das Bankdepot nicht mehr. Wenn zum Unternehmen ein Verkaufserlös, mehrere Immobiliengesellschaften, Direktbeteiligungen und eine wachsende Zahl von Erben hinzukommen, stellt sich die Frage nach einer Instanz, die das Ganze zusammenhält. Genau dafür gibt es das Family Office. Doch der Begriff ist unscharf, die Kosten sind erheblich, und nicht jede Familie braucht eine eigene Organisation. Ein Überblick darüber, was ein Family Office leistet, wann es sich rechnet und woran man ein gutes erkennt.
Was ein Family Office ist – und was nicht
Einen gesetzlich definierten Begriff „Family Office“ gibt es in Deutschland nicht. Die Finanzaufsicht BaFin umschreibt in ihrem Merkblatt zur Erlaubnispflicht Unternehmen, die große private Vermögen unabhängig von Banken verwalten, und hält ausdrücklich fest, dass diese sehr unterschiedlich organisiert sein können: als Angestellte der Familie, als Holding, als Personengesellschaft oder als externer Dienstleister.
Im Kern ist ein Family Office die zentrale Steuerungseinheit eines Familienvermögens. Es verwaltet nicht zwingend selbst jedes Wertpapier, sondern sorgt dafür, dass das Vermögen als Ganzes gesehen, gesteuert und dokumentiert wird. Es ist damit mehr als eine Vermögensverwaltung und weniger als eine Bank. In der Praxis haben sich drei Grundformen herausgebildet.
Single Family Office
Das Single Family Office (SFO) arbeitet ausschließlich für eine Familie. Es ist in der Regel als eigene Gesellschaft organisiert, die der Familie gehört, mit eigenem Personal und eigener Infrastruktur. Der Vorteil: maximale Vertraulichkeit, volle Ausrichtung auf die Interessen einer Familie, keine Konkurrenz um Aufmerksamkeit. Der Nachteil: hohe Fixkosten und die Abhängigkeit von wenigen Schlüsselpersonen.
Multi Family Office
Das Multi Family Office (MFO) bündelt die Leistungen für mehrere Familien. Es ist ein Dienstleister am Markt, teils unabhängig und inhabergeführt, teils als Einheit einer Bank oder eines Vermögensverwalters. Familien erhalten Zugang zu Spezialisten und Systemen, die sich allein kaum lohnen würden, und teilen sich die Kosten. Dafür müssen sie Standardisierung und gewisse Kompromisse bei der Exklusivität akzeptieren.
Virtuelles und eingebettetes Family Office
Zwischen beiden Polen liegen hybride Modelle. Beim virtuellen Family Office beschäftigt die Familie nur eine kleine Kernmannschaft oder eine einzelne Vertrauensperson, die ein Netzwerk externer Spezialisten – Steuerberater, Anwälte, Vermögensverwalter, Reporting-Anbieter – koordiniert. Beim eingebetteten Family Office übernehmen Mitarbeiter im Familienunternehmen, oft in der Finanzabteilung oder im Büro des Inhabers, die Aufgaben nebenbei. Das ist günstig, birgt aber Risiken: Private und betriebliche Sphäre vermischen sich, Zuständigkeiten sind unklar, und Vertraulichkeit gegenüber der Belegschaft ist schwer zu wahren.
Die Aufgaben im Überblick
Das Leistungsspektrum reicht weit über die Geldanlage hinaus. Typischerweise gehören dazu:
- Vermögenscontrolling und Reporting: Konsolidierte Übersicht über alle Vermögenswerte – liquide Anlagen, Beteiligungen, Immobilien, Kunst, Darlehen – über Banken, Gesellschaften und Länder hinweg, mit Performance- und Risikokennzahlen.
- Strategische Asset-Allokation: Festlegung von Anlagezielen, Risikobudget und Liquiditätsbedarf, idealerweise dokumentiert in einer Anlagerichtlinie; Auswahl und Überwachung externer Vermögensverwalter.
- Direktbeteiligungen: Prüfung, Strukturierung und Begleitung von Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen, inklusive Due Diligence und Beteiligungscontrolling.
- Immobilien: Ankauf, Finanzierung, Objekt- und Portfoliomanagement, häufig über eigene Objektgesellschaften.
- Steuer- und Rechtskoordination: Kein Ersatz für Steuerberater und Anwälte, sondern deren Steuerung – damit Strukturentscheidungen, Fristen und Wechselwirkungen im Blick bleiben.
- Governance und Familienverfassung: Regeln für Entscheidungen, Rollen und Informationsflüsse innerhalb der Familie.
- Nachfolge: Vorbereitung der Vermögensübertragung und der nächsten Generation.
- Philanthropie: Aufbau und Verwaltung von Stiftungen oder Förderprogrammen.
- Administration: Buchhaltung, Zahlungsverkehr, Versicherungen, teilweise auch persönliche Dienstleistungen.
Wie sich diese Aufgaben in der Praxis verteilen, zeigt der Global Family Office Report 2026 der UBS, für den zwischen dem 22. Januar und dem 30. März 2026 insgesamt 307 Family Offices aus mehr als 30 Märkten befragt wurden. Demnach werden strategische Asset-Allokation, Risikomanagement des Portfolios und das Finanzreporting überwiegend intern erledigt. Spezialgebiete wie Rechtsberatung, Steuerplanung und Cybersicherheit werden dagegen häufiger ausgelagert. Aufgaben, die eng mit der Familiendynamik verbunden sind – etwa die Vorbereitung der nächsten Generation –, bleiben meist im Haus. Auffällig ist auch die Personalstruktur: Rund 40 Prozent der Mitarbeiter in den befragten Family Offices sind keine Investmentspezialisten, sondern decken Bereiche wie Betrieb, Buchhaltung, Rechtsunterstützung und persönliche Dienstleistungen ab.
Ab wann sich ein Family Office lohnt
Die Frage nach der „richtigen“ Vermögensschwelle wird oft gestellt, lässt sich aber seriös nicht mit einer einzigen Zahl beantworten. Branchenübliche Faustregeln kursieren zahlreich, eine verbindliche Grenze gibt es nicht. Entscheidend sind weniger die absoluten Millionenbeträge als Komplexität, Kostenquote und Anspruch der Familie.
Einen Anhaltspunkt für die Größenordnung liefert die UBS-Studie: Die befragten Familien verfügten 2026 im Durchschnitt über ein Nettovermögen von 2,7 Milliarden US-Dollar, ihre Family Offices verwalteten durchschnittlich 1,3 Milliarden US-Dollar. Das ist keine Mindestgröße, zeigt aber, in welcher Liga Single Family Offices mit eigener Organisation typischerweise spielen. Laut Report machen reine Betriebskosten – mit dem Personal als größtem Posten – 53 Prozent der Gesamtausgaben aus.
Für die eigene Abwägung helfen vier Fragen:
- Wie komplex ist das Vermögen? Ein breit gestreutes Wertpapierdepot bei zwei Banken erfordert keine eigene Organisation. Mehrere operative Beteiligungen, Immobilien in verschiedenen Ländern, Holdingstrukturen und Familienmitglieder mit unterschiedlichen Interessen dagegen schon eher.
- Wie hoch sind die Kosten im Verhältnis zum Vermögen? Ein SFO mit Geschäftsführer, Investmentteam, Buchhaltung und Reporting-Software verursacht erhebliche Fixkosten. Diese müssen sich durch bessere Steuerung, niedrigere Fremdkosten oder vermiedene Fehler rechtfertigen lassen.
- Wie wichtig ist Exklusivität? Wer absolute Vertraulichkeit und eine Organisation nur für die eigenen Belange möchte, wird eher zum SFO tendieren – und muss dafür bezahlen.
- Gibt es einen Anlass? Häufig entsteht der Bedarf abrupt, etwa nach einem Unternehmensverkauf. Wer sich in dieser Lage befindet, findet im Beitrag „Unternehmen verkauft – und dann? Die ersten zwölf Monate nach dem Exit“ eine Orientierung für die erste Phase.
Für viele Unternehmerfamilien ist daher ein gestuftes Vorgehen sinnvoll: zunächst ein Multi Family Office oder ein virtuelles Modell, später – bei wachsendem Vermögen und klarer Aufgabenstruktur – der Aufbau einer eigenen Einheit.
Ein Family Office ist keine Frage des Prestiges, sondern eine Frage der Komplexität – und der Bereitschaft, dafür dauerhaft Strukturen zu finanzieren.
Aufsichtsrecht: Wann die BaFin mitredet
Die aufsichtsrechtliche Einordnung hängt nicht vom Etikett „Family Office“ ab, sondern von den konkret erbrachten Tätigkeiten. Nach aktueller Rechtslage (Stand: September 2026) gilt vereinfacht:
Wer im Inland Wertpapierdienstleistungen erbringen will, benötigt grundsätzlich eine schriftliche Erlaubnis der BaFin (§ 15 Abs. 1 WpIG). Zu diesen Dienstleistungen zählen unter anderem die Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG) und die Finanzportfolioverwaltung, also die Verwaltung von in Finanzinstrumenten angelegten Vermögen „für andere mit Entscheidungsspielraum“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG). Für Bankgeschäfte und bestimmte Finanzdienstleistungen gilt weiterhin das Kreditwesengesetz, das die Erlaubnispflicht in § 32 KWG regelt.
Ein Single Family Office, das ausschließlich das Vermögen der eigenen Familie verwaltet, ist deshalb häufig erlaubnisfrei. Zwei Argumentationslinien spielen dabei eine Rolle: Zum einen fehlt es oft an einer Tätigkeit „für andere“ am Markt. Zum anderen nimmt § 3 Nr. 6 WpIG Unternehmen aus, die Wertpapierdienstleistungen ausschließlich für ihre Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen erbringen (sogenanntes Konzernprivileg). Ob diese Ausnahmen greifen, hängt allerdings stark von der Struktur ab – etwa davon, ob auch entfernte Verwandte, Angestellte oder befreundete Familien betreut werden.
Anders liegt der Fall beim Multi Family Office: Wer mehrere Familien berät oder deren Wertpapiervermögen mit eigenem Entscheidungsspielraum verwaltet, erbringt in der Regel erlaubnispflichtige Dienstleistungen. Für Familien ist die Frage nach der Erlaubnis daher ein wichtiges Auswahlkriterium – und die Antwort lässt sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen.
Auch das Investmentrecht kann eine Rolle spielen. Die BaFin weist in ihrem Merkblatt darauf hin, dass Vehikel, die Kapital mehrerer Anleger einsammeln, unter das Kapitalanlagegesetzbuch fallen können; Family Offices, die ausschließlich das Privatvermögen von Familienangehörigen investieren, ohne Kapital von Dritten zu beschaffen, gelten nach den europäischen Vorgaben jedoch nicht als alternative Investmentfonds. Da das Merkblatt zuletzt 2018 angepasst wurde und damit vor Inkrafttreten des WpIG entstanden ist, sollte jede konkrete Struktur aufsichtsrechtlich individuell geprüft werden.
Aufbau eines eigenen Family Office
Wer sich für ein SFO entscheidet, sollte die Organisation wie ein Unternehmen aufsetzen – mit Zweck, Budget und klaren Zuständigkeiten. Bewährt hat sich folgende Reihenfolge:
- Bestandsaufnahme: Vollständige Erfassung aller Vermögenswerte, Gesellschaften, Verbindlichkeiten und Verträge.
- Zieldefinition: Was soll das Family Office leisten – Vermögenserhalt, Wachstum, Einkommen, Unternehmertum, Stiftungsarbeit?
- Rechtsform und Standort: Häufig wird das Family Office als eigene Gesellschaft organisiert, teilweise eingebunden in eine Holding. Ob eine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft oder das Privatvermögen der bessere Ort für einzelne Anlagen ist, beleuchtet der Beitrag „Vermögensverwaltende GmbH oder Privatvermögen? Ein Vergleich“.
- Personal: Die erste Schlüsselposition ist meist eine erfahrene Leitung, die Investment-, Steuer- und Organisationswissen verbindet und das Vertrauen der Familie genießt.
- Systeme: Konsolidiertes Reporting, sichere Datenablage und Zugriffsrechte, Zahlungsfreigaben nach dem Vier-Augen-Prinzip.
- Regelwerk: Anlagerichtlinie, Kompetenzordnung, Budget und regelmäßige Überprüfung.
Laut UBS-Report verfügen 60 Prozent der befragten Family Offices über ein Investmentkomitee, 58 Prozent über einen jährlichen Budgetprozess und 50 Prozent über einen dokumentierten Anlageprozess einschließlich Anlagerichtlinie. Ein Aufsichtsgremium, das die Arbeit des Family Office überwacht, haben dagegen nur 49 Prozent eingerichtet – Professionalisierung ist also auch bei großen Vermögen keineswegs selbstverständlich.
Ein Multi Family Office auswählen
Für die meisten Unternehmerfamilien ist die Auswahl eines MFO die realistischere Entscheidung. Weil der Begriff nicht geschützt ist, verbergen sich dahinter sehr unterschiedliche Anbieter. Wesentliche Auswahlkriterien sind:
- Unabhängigkeit: Gehört das MFO einer Bank oder einem Produktanbieter? Werden hauseigene Produkte bevorzugt?
- Aufsichtsstatus: Liegt eine BaFin-Erlaubnis für die angebotenen Dienstleistungen vor?
- Leistungsumfang: Nur Reporting und Controlling oder auch Vermögensverwaltung, Direktbeteiligungen, Immobilien, Nachfolgebegleitung?
- Kundenstruktur: Wie viele Familien betreut ein Berater, und passt die eigene Vermögensgröße zum Kundenprofil?
- Team und Kontinuität: Wer betreut die Familie konkret, wie hoch ist die Fluktuation, gibt es eine Vertretungsregelung?
- Reporting-Qualität: Eine Musterauswertung zeigt schnell, ob ein Anbieter Vermögen wirklich konsolidiert oder nur Depotauszüge zusammenheftet.
Vergütung: Honorar oder Provision
Die Vergütung ist der wichtigste Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte. Üblich sind Pauschal- oder Stundenhonorare, prozentuale Gebühren auf das betreute Vermögen und – bei weniger unabhängigen Anbietern – Provisionen von Produktgebern.
Der Gesetzgeber setzt hier klare Leitplanken. Nach § 70 WpHG dürfen Wertpapierdienstleistungsunternehmen Zuwendungen Dritter nur annehmen, wenn sie die Qualität der Dienstleistung für den Kunden verbessern und dem Kunden Existenz, Art und Umfang vorab offengelegt werden. Bei der Finanzportfolioverwaltung sind Zuwendungen Dritter nach § 64 Abs. 7 WpHG grundsätzlich unzulässig; erhaltene Geldleistungen sind in vollem Umfang an den Kunden auszukehren. Wer als unabhängige Honorar-Anlageberatung auftritt, darf sich nach § 64 Abs. 5 WpHG nur vom Kunden vergüten lassen und muss eine ausreichende Palette von Finanzinstrumenten am Markt berücksichtigen.
Für die Familie heißt das: Sie sollte sich die Gesamtkosten – einschließlich Produktkosten, Depotgebühren und Kosten beauftragter Verwalter – schriftlich und in Euro beziffern lassen und fragen, ob und in welcher Höhe Zuwendungen fließen.
Interessenkonflikte erkennen
Konflikte entstehen nicht nur durch Provisionen. Typische Konstellationen sind die Vermittlung eigener Fonds oder Beteiligungsvehikel, Kooperationsvereinbarungen mit bestimmten Banken, erfolgsabhängige Vergütungen, die zu höheren Risiken verleiten, oder Berater, die gleichzeitig mehrere Parteien einer Transaktion betreuen. Ein seriöses MFO legt solche Beziehungen von sich aus offen.
Governance: Die Rolle der Familie
Das beste Family Office scheitert, wenn die Familie keine Einigkeit über Ziele und Entscheidungswege hat. Deshalb ist Governance mehr als ein Organigramm. Sie klärt, wer entscheidet, wer informiert wird und wie Konflikte gelöst werden.
Ein zentrales Instrument ist die Familienverfassung, auch Familiencharta genannt. Sie ist in der Regel kein rechtlich bindendes Dokument, sondern eine Selbstverpflichtung, die gemeinsame Werte, Ziele, Rollen und Regeln festhält – etwa zur Mitarbeit von Familienmitgliedern, zu Ausschüttungen, zur Aufnahme angeheirateter Partner oder zum Umgang mit Anteilsverkäufen. Als Orientierung nutzen viele Familien den Governance Kodex für Familienunternehmen, einen freiwilligen Leitfaden, der zuletzt im Mai 2021 überarbeitet wurde und Führungs-, Kontroll- und Familienstrukturen adressiert. Damit die Regeln verbindlich werden, müssen sie in Gesellschaftsverträge, Testamente und Eheverträge übersetzt werden.
Hinzu kommen Gremien: ein Familienrat für die Belange der Familie, ein Investmentkomitee für Anlageentscheidungen und gegebenenfalls ein Beirat mit externen Mitgliedern, der das Family Office kontrolliert.
Nachfolge und nächste Generation
Die größte Schwachstelle vieler Family Offices liegt in der Übergabe. Laut UBS-Report 2026 haben 57 Prozent der befragten Family Offices einen Nachfolgeplan für das Familienvermögen, aber nur 35 Prozent einen Nachfolgeplan für das Family Office selbst – also für die Kontinuität von Personal und Leistungen. Lediglich 27 Prozent verfügen über einen strukturierten Prozess, um die nächste Generation auf ihre künftige Rolle vorzubereiten. Als Haupthindernisse nennt die Studie Lücken in der Finanz- und Governance-Ausbildung sowie die Zurückhaltung der aktuellen Generation, Verantwortung abzugeben.
Für Unternehmerfamilien bedeutet das: Nachfolge ist kein Ereignis, sondern ein Prozess. Die nächste Generation sollte früh an Informationen, Gremiensitzungen und kleinere Entscheidungen herangeführt werden – etwa über ein eigenes Budget für Direktbeteiligungen oder die Mitarbeit in der Familienstiftung.
Checkliste: Braucht die Familie ein Family Office?
- Liegt eine konsolidierte Übersicht über das gesamte Vermögen vor – über alle Banken, Gesellschaften und Länder?
- Gibt es mehr als eine Handvoll Anlageklassen, etwa Wertpapiere, Direktbeteiligungen und Immobilien als Vermögensbaustein?
- Sind Anlageziele, Risikobudget und Liquiditätsbedarf schriftlich festgelegt?
- Wer koordiniert heute Steuerberater, Anwälte und Vermögensverwalter – und hat diese Person dafür Zeit und Mandat?
- Sind die jährlichen Gesamtkosten der Vermögensverwaltung in Euro bekannt?
- Wurde geprüft, ob die geplante Struktur erlaubnispflichtig ist?
- Ist beim MFO die Vergütung transparent, sind Zuwendungen offengelegt?
- Gibt es eine Familienverfassung oder zumindest vereinbarte Entscheidungsregeln?
- Existiert ein Nachfolgeplan für das Vermögen und für die Schlüsselpersonen im Family Office?
- Ist die nächste Generation informiert und eingebunden?
Fazit
Ein Family Office ist ein Werkzeug, kein Statussymbol. Es lohnt sich dort, wo die Komplexität des Vermögens die Koordinationsfähigkeit einer Familie übersteigt – und wo die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehen. Eine feste Vermögensschwelle gibt es nicht; die UBS-Zahlen zeigen aber, dass eigene Single Family Offices vor allem bei sehr großen Vermögen verbreitet sind. Für viele Unternehmerfamilien führt der Weg daher über ein sorgfältig ausgewähltes Multi Family Office oder ein virtuelles Modell. Unabhängig von der Form entscheidet am Ende die Governance: klare Ziele, transparente Vergütung, geprüfte aufsichtsrechtliche Einordnung und eine Familie, die ihre Rolle kennt.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist die individuelle Prüfung durch qualifizierte Berater.
Quellen
- UBS – Global Family Office Report 2026 (PDF) – https://advisors.ubs.com/mediahandler/media/808993/global-family-office-report-en-2026-single.pdf
- UBS – Medienmitteilung zum Global Family Office Report 2026 (28.05.2026) – https://www.ubs.com/global/en/media/display-page-ndp/en-20260528-global-family-office-report-2026.html
- BaFin – Hinweise zur Erlaubnispflicht gemäß KWG und KAGB von Family Offices – https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_140514_familyoffices.html
- Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), § 2 – https://www.gesetze-im-internet.de/wpig/__2.html
- Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), § 3 – https://www.gesetze-im-internet.de/wpig/__3.html
- Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), § 15 – https://www.gesetze-im-internet.de/wpig/__15.html
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), § 64 – https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__64.html
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), § 70 – https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__70.html
- INTES Akademie – Governance Kodex für Familienunternehmen – https://intes-akademie.de/gesellschafter/governance-kodex/governance-kodex-fuer-familienunternehmen-deutschland/




