Redaktionsrichtlinien
Diese Redaktionsrichtlinien legen fest, nach welchen Grundsätzen die Redaktion dieses Magazins arbeitet. Sie gelten verbindlich für alle redaktionellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für freie Autorinnen und Autoren, die Beiträge für dieses Medium verfassen.
1. Redaktionelle Unabhängigkeit
Die Redaktion arbeitet unabhängig von wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Interessen Dritter. Redaktionelle Entscheidungen, insbesondere die Auswahl von Themen, die Gewichtung von Inhalten und die Formulierung von Einschätzungen, treffen ausschließlich die verantwortlichen Redakteurinnen und Redakteure auf Grundlage journalistischer Kriterien.
Anzeigenkunden, Kooperationspartner oder sonstige Dritte haben keinen Einfluss auf redaktionelle Inhalte. Weder die Schaltung von Werbung noch wirtschaftliche Abhängigkeiten berechtigen zu einer inhaltlichen Einflussnahme auf die redaktionelle Berichterstattung.
Alle Redaktionsmitglieder sind verpflichtet, bestehende oder potenzielle Interessenkonflikte gegenüber der Chefredaktion offenzulegen. Im Zweifelsfall wird die betreffende Person von der Bearbeitung des entsprechenden Themas ausgeschlossen.
2. Quellenarbeit und Sorgfaltspflichten
Die Redaktion verpflichtet sich zu sorgfältiger und transparenter Quellenarbeit. Informationen werden grundsätzlich auf Basis mehrerer voneinander unabhängiger Quellen geprüft, bevor sie veröffentlicht werden. Einzelquellen werden als solche kenntlich gemacht.
Folgende Grundsätze gelten für die Quellenarbeit:
- Primärquellen haben gegenüber Sekundärquellen Vorrang. Originalstatuten, Gerichtsurteile, Gesetze und offizielle Dokumente werden wenn möglich direkt ausgewertet und verlinkt.
- Zitate werden originalgetreu wiedergegeben. Sinngemäße Wiedergaben werden als solche gekennzeichnet.
- Anonyme Quellen werden nur dann verwendet, wenn ein nachvollziehbarer Schutzgrund vorliegt und die Informationen anderweitig nicht zu beschaffen sind. Die Redaktion kennt in jedem Fall die Identität der Quelle.
- Quellen werden im Text oder in Fußnoten nachgewiesen. Bei Online-Quellen wird das Abrufdatum vermerkt.
- Pressemitteilungen und andere PR-Materialien werden als Ausgangspunkt für Recherchen genutzt, jedoch nicht ungeprüft übernommen.
3. Korrektur-Prozess
Fehler werden schnell, transparent und vollständig korrigiert. Die Redaktion betrachtet den Umgang mit Fehlern als wesentlichen Teil journalistischer Glaubwürdigkeit.
Wird ein Fehler in einem veröffentlichten Beitrag festgestellt, gilt folgendes Verfahren:
- Inhaltliche Fehler werden unmittelbar nach Bekanntwerden korrigiert. Am Ende des betreffenden Beitrags erscheint ein Korrekturhinweis mit Datum, der den ursprünglichen Fehler benennt und die Korrektur erläutert.
- Typos und rein sprachliche Korrekturen ohne inhaltliche Relevanz können stillschweigend behoben werden.
- Bei schwerwiegenden inhaltlichen Fehlern behält sich die Redaktion vor, einen Beitrag vorübergehend zu deaktivieren, bis die Korrektur abgeschlossen ist.
- Leserinnen und Leser können Fehler per E-Mail an die Redaktion melden. Eingehende Hinweise werden geprüft und beantwortet.
Gelöschte Passagen werden nicht einfach entfernt, sondern bleiben nachvollziehbar. Die redaktionelle Verantwortung für einen Beitrag erlischt nicht mit dessen Veröffentlichung.
4. Nutzung von KI-Werkzeugen
Die Redaktion setzt KI-gestützte Werkzeuge als Hilfsmittel in bestimmten Phasen des redaktionellen Prozesses ein. Der Einsatz dieser Werkzeuge erfolgt transparent und unter ausdrücklichem Vorbehalt menschlicher Kontrolle.
KI-Werkzeuge können in folgenden Bereichen unterstützend eingesetzt werden:
- Erstellen von Gliederungen und Strukturvorschlägen
- Sprachliche Überarbeitung und Lektorat
- Zusammenfassung umfangreicher Dokumente als Ausgangspunkt für die Recherche
- Formale Prüfung von Texten auf sprachliche Konsistenz
KI-Werkzeuge werden ausdrücklich nicht eingesetzt für:
- Die eigenständige Erstellung und Veröffentlichung von Artikeln ohne menschliche Redaktion
- Die Generierung oder Bewertung von Quellen
- Die Recherche im Sinne eigenständiger journalistischer Faktenprüfung
Sämtliche mit KI-Unterstützung erstellten oder bearbeiteten Inhalte werden vor der Veröffentlichung von einer qualifizierten Redakteurin oder einem qualifizierten Redakteur inhaltlich geprüft, fachlich bewertet und redaktionell verantwortet. Die menschliche Endkontrolle ist zwingend. Beiträge, in denen KI-Werkzeuge wesentlich zur Texterstellung beigetragen haben, werden entsprechend gekennzeichnet.
5. Bildrechte
Die Redaktion verwendet ausschließlich Bilder, für die die notwendigen Nutzungsrechte vorliegen. Vor der Verwendung jedes Bildes wird geprüft, ob die Lizenz die geplante Nutzung abdeckt.
Folgende Grundsätze gelten für den Umgang mit Bildmaterial:
- Eigene Aufnahmen und Grafiken sind bevorzugt einzusetzen.
- Stockfotos werden nur aus lizenzierten Quellen bezogen. Die Lizenzbedingungen sind einzuhalten und werden bei der Bildunterschrift oder im Impressum ausgewiesen.
- Bilder unter Creative-Commons-Lizenzen werden nur dann verwendet, wenn die jeweilige Lizenz die redaktionelle Nutzung ausdrücklich erlaubt. Urheberin oder Urheber sowie Lizenz werden nach den Lizenzvorgaben angegeben.
- Screenshots und Abbildungen aus fremden Quellen werden nur in dem Umfang verwendet, der durch Zitatrecht oder ausdrückliche Genehmigung gedeckt ist.
- KI-generierte Bilder werden als solche kenntlich gemacht.
- Bilder, die Personen zeigen, dürfen nur mit den erforderlichen Einwilligungen oder im Rahmen der presserechtlichen Zulässigkeit veröffentlicht werden.
6. Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten
Die strikte Trennung zwischen Werbung und redaktionellen Inhalten ist ein zentrales Prinzip dieses Magazins. Leserinnen und Leser sollen jederzeit klar erkennen können, ob es sich um einen unabhängig erstellten redaktionellen Beitrag oder um bezahlte Inhalte handelt.
Folgende Regeln gelten verbindlich:
- Bezahlte Inhalte, gesponsorte Beiträge und Native-Advertising-Formate werden deutlich sichtbar und unmissverständlich als solche gekennzeichnet. Bezeichnungen wie “Anzeige”, “Sponsored” oder “Advertorial” werden eindeutig und an hervorgehobener Stelle platziert.
- Redaktionelle Beiträge werden nicht gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistungen positiv beeinflusst. Produkt- oder Unternehmenstests folgen ausschließlich redaktionellen Kriterien.
- Testprodukte, Rezensionsexemplare oder Pressereisen werden im betreffenden Beitrag transparent offengelegt, sofern sie die Entstehung des Artikels beeinflusst haben könnten.
- Affiliate-Links werden als solche kenntlich gemacht. Die Nutzung von Affiliate-Programmen hat keinen Einfluss auf die inhaltliche Bewertung verlinkter Produkte oder Dienstleistungen.
7. Geltung und Aktualisierung
Diese Redaktionsrichtlinien gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Das Datum der letzten Überarbeitung wird am Ende dieser Seite ausgewiesen.
Fragen zu diesen Richtlinien können über die im Impressum angegebene Kontaktadresse an die Chefredaktion gerichtet werden.
Stand der Richtlinien: Juni 2025